
Da ich mich gerade mal wieder mit diesem Thema beschäftigt habe, möchte ich ein paar Gedanken dazu verbreiten. Natürlich speziell auf Google, den klaren Marktführer, bezogen. Vorneweg: Meine Anfrage bei Google von vor einigen Wochen blieb bis jetzt unbeantwortet.
Wenn ich diesen aktuellen Beitrag aus dem Google »Webmaster-Zentrale Blog« lese, dann zweifel ich daran, ob der Autor Mark Berghausen sich jemals über die Google Seiten im Internet hinaus bewegt hat. Einige interessante Kommentare sind auch in der originalen englischen Fassung zu finden.
Nun gut, fangen wir am Anfang an. Mittlerweile nutzen die meisten Seiten SWFObject um Flash Inhalte einzubinden. Einige Webmaster zweifeln sogar daran, ob die einfache Bereitstellung eines Alternativtextes den Google Richtlinien entspricht. Grundlos?
Falls Ihre Website Elemente enthält, die nicht von Suchmaschinen gecrawlt werden können wie Flash, JavaScript oder Bilder, sollten Sie keinen verdeckten Content für Suchmaschinen bereitstellen.
Direkt darunter heißt es jedoch:
-Stellen Sie “alt”-Text zur Verfügung, mit dem Besuchern, die ein Bildschirmleseprogramm verwenden oder Bilder im Browser deaktiviert haben, das Bild beschrieben wird.
-Stellen Sie den Text Ihrer JavaScript-Elemente zusätzlich in einem Tag außerhalb des Skripts bereit.
An anderer Stelle wird auch noch mal ausdrücklich die Verwendung von NOSCRIPT-Tags empfohlen. Also: Ich soll Alternativinhalte bereitstellen, aber keine Inhalte, die alternativ sind!?
Ich gehe jedoch davon aus, dass die Nutzung von SWFObject mit Alternativtext in Ordnung ist, so lange dieser Text keine starken Abweichungen vom eigentlichen Inhalt hat. Das Prinzip entspricht ja auch dem des NOSCRIPT-Tags.
Folgende Möglichkeiten gibt es um Flash für die Suchmaschinen zugänglich zu machen:
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